Immobilien mieten in Österreich
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Haben Sie klare Vorstellungen von Lage, Größe und Budget? Legen Sie einen Suchalarm an, und wir informieren Sie direkt, wenn ein passendes Mietobjekt in unser Portfolio aufgenommen wird. Unsere Mitarbeiter begleiten Sie auch bei der Prüfung von Mietverträgen und offenen Fragen zum Mietrecht.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Mietvertrag?
- Ein befristeter Vertrag muss auf mindestens drei Jahre abgeschlossen werden; der Mieter hat ab dem ersten Jahr ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist. Unbefristete Verträge bieten mehr Stabilität, sind aber für Vermieter schwerer kündbar.
- Wie hoch ist die Kaution in Österreich?
- Üblich sind zwei bis drei Monatsmieten als Kaution, wobei es keine gesetzliche Obergrenze gibt. Die Kaution ist nach Ende des Mietverhältnisses – abzüglich etwaiger Schäden – zurückzuerstatten.
- Was ist im Mietzins üblicherweise enthalten?
- Der Hauptmietzins deckt die Nutzung der Wohnung ab; Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausversicherung, Allgemeinstrom) und Heizkosten werden in der Regel separat verrechnet oder pauschal vereinbart.
- Gilt das Bestellerprinzip auch für Mietvermittlungen?
- Ja. Seit Juli 2023 darf ein Makler vom Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn der Mieter ihn ausdrücklich beauftragt hat. Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt der Vermieter die Provision.
Nichts Passendes dabei?
Hinterlassen Sie Ihre Wunschkriterien – wir melden uns, sobald ein passendes Objekt verfügbar ist.