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Zwei Personen unterschreiben Unterlagen an einem Holztisch
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Woran erkennt man einen guten Immobilienmakler? Nachweise statt Versprechen

Von 7 min Lesezeit

Nicht die höchste Preiszusage zeigt Qualität, sondern die Begründung dahinter. Welche Nachweise Eigentümer im Erstgespräch verlangen sollten: Gewerbeberechtigung, Preisherleitung, passende Referenzen, Vermarktungsplan und klare Vertragsbedingungen.

Einen guten Immobilienmakler erkennen Sie daran, dass er seine Einschätzung zu Ihrer Immobilie begründen und den geplanten Verkauf konkret erklären kann. Dazu gehören ein nachvollziehbarer Angebotspreis, passende Referenzen, ein Plan für die Vermarktung und klare Absprachen zur Betreuung. Eine hohe Preiszusage oder eine lange Liste von Portalen beweist für sich genommen noch keine Qualität.

Wer einen Immobilienmakler in Wien auswählt, sollte deshalb nicht nur Sympathie und Honorar vergleichen. Entscheidend ist, was im Gespräch überprüfbar wird: Welche Annahmen liegen der Bewertung zugrunde? Wer übernimmt die Arbeit tatsächlich? Woran werden Sie später erkennen, ob die Strategie funktioniert?

Ist die Gewerbeberechtigung des Maklerunternehmens überprüfbar?

Der formale Ausgangspunkt ist einfach: Prüfen Sie das Unternehmen, das Sie beauftragen möchten, in der öffentlichen Abfrage des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA). Dort sind zur Gewerbeausübung berechtigte Personen und Unternehmen erfasst. Achten Sie auf die passende Berechtigung für die Immobilienvermittlung. Die Person, die Sie im Verkauf betreut, kann für ein berechtigtes Unternehmen arbeiten, ohne selbst Inhaberin oder Inhaber dieser Berechtigung zu sein.

Ein GISA-Eintrag belegt die gewerberechtliche Grundlage, aber nicht, wie gut jemand Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen wird. Diese Frage klären die nächsten Nachweise. Nach § 3 Maklergesetz hat ein Makler die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren. Lassen Sie sich im Gespräch zeigen, wie diese Verantwortung im konkreten Ablauf umgesetzt wird.

Wie begründet der Makler den vorgeschlagenen Angebotspreis?

Bitten Sie nicht nur um eine Zahl, sondern um die Herleitung. Ein nachvollziehbarer Vorschlag berücksichtigt vergleichbare Verkäufe, die aktuelle Konkurrenz und die Besonderheiten Ihrer Immobilie. Für eine Altbauwohnung im 7. Wiener Bezirk sollten andere Vergleichsverkäufe herangezogen werden als für eine jüngere Wohnung in der Donaustadt. Auch der Zustand des Hauses, mögliche Sanierungen und die Belichtung müssen für das jeweilige Objekt eingeordnet werden. Inserierte Wunschpreise anderer Eigentümer sind dabei etwas anderes als tatsächlich erzielte Kaufpreise.

Ein Makler sollte erklären können, welche Vergleichsobjekte gut passen, wo er Unterschiede sieht und welche Preisspanne er deshalb für plausibel hält. Fragen Sie anschließend, weshalb gerade dieser Angebotspreis innerhalb oder außerhalb der Spanne gewählt wurde. Eine optimistische Zahl ohne Begründung ist kein Nachweis, dass der entsprechende Verkaufspreis erreichbar ist.

Wenn Sie die Einschätzung zuerst unabhängig von einem Verkaufsauftrag besprechen möchten, bietet Wolke 7 eine persönliche Immobilienbewertung an. Dazu gehören eine Besichtigung vor Ort, eine Marktanalyse mit Vergleichswerten und ein Bewertungsbericht. Diese Schritte schaffen eine Grundlage für das Gespräch über den Angebotspreis.

Passen seine Referenzen zu Ihrer Immobilie?

„Wir haben schon viele Objekte verkauft“ sagt wenig über einen konkreten Auftrag. Fragen Sie nach Beispielen, die Ihrem Vorhaben ähneln: gleiche Objektart, vergleichbare Preisklasse und eine Lage mit ähnlicher Nachfrage. Wer ein Einfamilienhaus im Wiener Umland verkaufen will, gewinnt aus einem Beispiel für eine kleine Anlegerwohnung in der Innenstadt nur begrenzt Orientierung.

Ein aussagekräftiger Referenzfall zeigt vor allem die Vorgehensweise: Wie wurde der Preis festgelegt? Welche Besonderheit musste erklärt werden? Wie änderte sich die Vermarktung, wenn Rückmeldungen ausblieben? Vertrauliche Angaben zu früheren Kunden müssen dafür nicht offengelegt werden; ein anonymisierter Fall kann reichen. Fragen Sie auch, wer den damaligen Verkauf tatsächlich betreut hat. Eine Unternehmensreferenz ist nicht automatisch die Erfahrung Ihrer künftigen Ansprechperson.

Gibt es einen Vermarktungsplan für genau dieses Objekt?

Ein gutes Vermarktungskonzept beginnt mit der Frage, wer die Immobilie kaufen könnte und was diese Menschen vor einer Besichtigung wissen müssen. Bei einer renovierungsbedürftigen Wohnung kann die Darstellung von Zustand und Kosten wichtiger sein als ein aufwendiger Rundgang. Bei einem besonderen Haus kann sich eine andere Bildsprache oder Ansprache anbieten. Die passende Maßnahme hängt vom Objekt ab.

Lassen Sie sich deshalb einen kurzen, konkreten Plan erläutern:

  • Welche Unterlagen und Informationen werden vor der Veröffentlichung benötigt?
  • Wie werden Fotos, Grundriss und Beschreibung erstellt und geprüft?
  • Welche Interessenten sollen erreicht werden, und über welche geeigneten Kanäle?
  • Wer übernimmt Rückfragen, Besichtigungen und die weitere Abstimmung?
  • Welche Maßnahmen sind im Auftrag enthalten, welche würden zusätzlich kosten?

Ein Musterexposé zeigt, wie sorgfältig der Makler Informationen aufbereitet. Die Zahl der Portale kann Reichweite schaffen, ersetzt aber weder eine treffende Beschreibung noch die richtige Preispositionierung.

Wie geht der Makler mit Anfragen und Kaufinteressenten um?

Reichweite allein verkauft keine Immobilie. Entscheidend ist, ob aus einer Anfrage ein ernsthaftes Gespräch wird. Fragen Sie, wer auf Kontakte antwortet, wie Besichtigungen vorbereitet werden und welche Informationen Interessenten vorab erhalten. Das spart Eigentümern unnötige Termine und verhindert, dass relevante Fragen erst am Besichtigungstag auftauchen.

Vor weiteren verbindlichen Schritten sollte auch geklärt werden, ob Budget und Finanzierungsstand eines Kaufinteressenten zum Angebot passen. Eine solche Prüfung kann stufenweise erfolgen; sie ist keine Garantie, dass eine Finanzierung später tatsächlich zustande kommt. Ein sorgfältiger Makler beschreibt diese Grenze offen, statt jeden Kontakt bereits als sicheren Käufer darzustellen.

Welche Rückmeldungen erhalten Sie während des Verkaufs?

Vereinbaren Sie vorab, wie oft und in welcher Form Sie informiert werden. Ein hilfreicher Bericht trennt bloße Reichweite von ernsthaften Anfragen, vereinbarten Besichtigungen und konkreten Einwänden.

Wiederholen sich nach Besichtigungen dieselben Einwände, ist das für mich ein Signal, genauer hinzusehen. Ich prüfe dann, ob die Darstellung Erwartungen weckt, die das Objekt nicht erfüllt, oder ob der Preis neu eingeordnet werden sollte. Eine Änderung muss für Eigentümer nachvollziehbar begründet sein.

Thomas EderImmobilienexperte und Geschäftsführer der Wolke 7 Immobilien GmbH & Co KG

Vereinbaren Sie außerdem, wann Sie den Verlauf gemeinsam prüfen. Wenig Nachfrage beweist für sich keinen falschen Preis; auch Darstellung, Reichweite oder eine kleine Zielgruppe können Gründe sein.

Was ist im Maklerauftrag geregelt?

Bevor Sie unterschreiben, sollten Leistungsumfang, Provision, mögliche zusätzliche Kosten, Laufzeit und die konkrete Ansprechperson klar sein. Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Alleinvermittlungsauftrag vorgesehen ist. Damit verpflichten Sie sich, für dieses Geschäft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen; der beauftragte Makler muss sich dafür nach Kräften um die Vermittlung bemühen. Nach § 14 Maklergesetz ist ein solcher Auftrag nur befristet für eine angemessene Dauer möglich. Wenn Sie als Verbraucher handeln, bedarf die Vereinbarung der Schriftform.

Ob eine Alleinvermittlung für Sie passt, hängt von der geplanten Vermarktung und Ihrer Bereitschaft ab, diese für einen vereinbarten Zeitraum einer Ansprechperson zu übertragen. Lassen Sie sich die konkrete Gegenleistung und die Vertragsbedingungen erklären. Nehmen Sie sich Zeit, unklare Formulierungen vor der Unterschrift zu klären.

Wie vergleichen Sie zwei Maklergespräche sinnvoll?

Gedankenbeispiel: Zwei Makler möchten dieselbe Wohnung verkaufen. Es handelt sich um einen konstruierten Vergleich, nicht um einen Wolke-7-Verkaufsfall.

Im GesprächMakler AMakler B
PreiseinschätzungNennt den höchsten Wunschpreis, ohne passende Vergleichsfälle zu erläutern.Zeigt eine begründete Spanne und erklärt den vorgeschlagenen Startpreis auch strategisch.
VermarktungVerspricht „maximale Sichtbarkeit“.Beschreibt Zielgruppe, Unterlagen, Darstellung und passende Kanäle für die Wohnung.
BetreuungBleibt bei der Rückmeldung unkonkret.Benennt Ansprechperson, Rhythmus und Inhalt der Berichte.

Aus diesem Beispiel lässt sich kein Verkaufsergebnis vorhersagen. Makler B macht seinen Vorschlag aber vor der Beauftragung besser überprüfbar. Genau darum geht es beim Vergleich: Nicht das selbstbewussteste Versprechen soll entscheiden, sondern die Qualität seiner Begründung und die Klarheit der Zusammenarbeit.

Wenn Sie zunächst wissen möchten, welche Aufgaben ein Immobilienmakler überhaupt übernimmt, finden Sie dazu einen eigenen Überblick. Ob die Beauftragung für Ihre Situation sinnvoll ist, erläutert unser Vergleich Immobilienmakler oder Privatverkauf.

Was sollten Sie aus dem Erstgespräch mitnehmen?

Sie müssen sich nicht direkt entscheiden. Nehmen Sie eine verständliche Preisbegründung, einen auf Ihre Immobilie zugeschnittenen Plan und einen klaren Entwurf der Zusammenarbeit mit. Vergleichen Sie anschließend, ob die Aussagen mit den gezeigten Unterlagen zusammenpassen und ob Ihre künftige Ansprechperson offene Fragen präzise beantwortet.

Wenn Sie einen Verkauf planen, können Sie sich unsere Begleitung beim Immobilienverkauf ansehen und die dort beschriebenen Schritte mit Ihren Fragen abgleichen. Ein gutes Erstgespräch macht erkennbar, wie aus einer Einschätzung ein umsetzbarer Auftrag wird.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ein guter Makler direkt in meinem Wiener Bezirk sitzen?+

Nicht unbedingt. Wichtiger ist, ob er die Nachfrage und Vergleichsobjekte in Ihrer konkreten Lage erklären kann und die Betreuung vor Ort verlässlich organisiert. Fragen Sie nach einschlägigen Fällen und danach, wer die Besichtigungen übernimmt.

Was, wenn ein Makler aus Vertraulichkeit keine Verkaufspreise früherer Kunden nennt?+

Das ist kein Ausschlussgrund. Er kann seine Vorgehensweise anhand anonymisierter Beispiele erklären, ohne persönliche Kundendaten preiszugeben. Entscheidend ist, ob seine Preisargumentation für Ihr Objekt auch ohne vertrauliche Details nachvollziehbar bleibt.

Sollten Bewertungen im Internet meine Entscheidung bestimmen?+

Bewertungen können Hinweise zum Umgang mit Kunden geben. Prüfen Sie jedoch, worauf sie sich beziehen und ob die bewertete Person auch Ihren Auftrag betreuen würde. Ein konkretes Konzept und klare Vertragsbedingungen können Onlinebewertungen nicht ersetzen.

Foto: Romain Dancre – Unsplash