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Gemeinsamer Immobilienkredit bei Scheidung: Wer muss zahlen?

Von Wolke 7 Immobilien5 min Lesezeit

Eine Scheidung beendet keinen Kreditvertrag. Was Solidarhaftung für beide Ex-Partner bedeutet, unter welchen Voraussetzungen einer den Kredit allein übernehmen kann, wann ein Verkauf der bessere Weg ist – und was gilt, wenn die Immobilie weniger wert ist als die Restschuld.

Eine der häufigsten Fragen bei einer Scheidung lautet: Wer zahlt eigentlich den Kredit für die Immobilie weiter? Viele Ehepaare finanzieren Haus oder Eigentumswohnung über einen langfristigen Kredit. Während der Ehe ist das meist unproblematisch – nach einer Trennung wird die Finanzierung schnell zur Belastung.

Bleibt der Kredit nach der Scheidung bestehen?

Ja. Eine Scheidung beendet bestehende Kreditverträge nicht. Für die Bank bleibt zunächst alles unverändert: Sind beide Ehepartner Kreditnehmer, haften grundsätzlich weiterhin beide für die Rückzahlung. Das gilt auch dann, wenn einer der Partner bereits ausgezogen ist und die Immobilie nicht mehr nutzt.

Der Scheidungsbeschluss regelt das Verhältnis der Ehepartner zueinander – nicht das Verhältnis zur Bank. Eine interne Vereinbarung, wer künftig zahlt, bindet das Kreditinstitut nicht.

Was bedeutet Solidarhaftung?

Solidarhaftung bedeutet: Jeder Kreditnehmer haftet für den gesamten Kreditbetrag, nicht nur für seinen Anteil. Kann oder will ein Partner nicht mehr zahlen, darf sich die Bank den offenen Betrag zur Gänze vom anderen holen. Wer ausgezogen ist, bleibt also im Risiko, für die volle Rate einstehen zu müssen.

Die meisten Immobilienfinanzierungen werden von Ehepartnern gemeinsam aufgenommen. Genau diese Konstruktion wird nach der Trennung zum Problem – und viele Betroffene unterschätzen die Tragweite erheblich, weil sie die Haftung mit den Eigentumsanteilen im Grundbuch verwechseln. Beides ist voneinander unabhängig.

Aus der Haftung kommt man nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bank. Weder die Scheidung noch eine Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern noch ein Auszug ändern etwas am Kreditvertrag.

Kann ein Ehepartner den Kredit allein übernehmen?

Ja – vorausgesetzt, die Bank stimmt zu. In vielen Fällen übernimmt ein Partner die Immobilie und zahlt den anderen aus. Dafür braucht es ausreichendes Einkommen, ausreichende Bonität und in aller Regel eine neue Kreditprüfung. Erst wenn die Bank den anderen aus dem Vertrag entlässt, endet dessen Haftung.

Die Bank ist zu dieser Entlassung nicht verpflichtet. Sie prüft allein, ob die verbleibende Person den Kredit dauerhaft bedienen kann. Fällt die Prüfung negativ aus, bleibt die Übernahme aus – unabhängig davon, was die Ex-Partner untereinander vereinbart haben. Welche Wege dann bleiben, zeigt der Beitrag Immobilie bei Scheidung verkaufen.

Wann ist ein Verkauf die bessere Lösung?

Ein Verkauf ist sinnvoll, wenn die Kreditrate für einen allein zu hoch ist, die Bank einer Übernahme nicht zustimmt, die Immobilie allein nicht finanzierbar ist oder schlicht keine Einigung gelingt. Durch den Verkauf wird der Kredit abgelöst, der verbleibende Erlös zwischen den Eigentümern aufgeteilt – und beide sind aus der Haftung.

Damit endet auch die wirtschaftliche Verbindung zwischen den ehemaligen Partnern. Wie ein Verkauf Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie unter Wie verkauft man eine Immobilie?; wie lange er in Wien üblicherweise dauert, im Beitrag Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf in Wien?.

Was passiert, wenn die Immobilie weniger wert ist als der Kredit?

Dann bleibt nach dem Verkauf eine Restschuld, für die beide weiterhin haften. Besonders bei erst kürzlich finanzierten Immobilien liegen Kreditrestschuld und erzielbarer Verkaufspreis nahe beieinander, weil bislang vor allem Zinsen und wenig Tilgung bezahlt wurden.

Diese Situation ist unangenehm, aber beherrschbar – vorausgesetzt, sie wird früh erkannt. Wer erst nach der Unterschrift des Kaufvertrags merkt, dass der Erlös nicht reicht, hat kaum noch Handlungsspielraum. Das Gespräch mit Bank, Steuerberater und Makler gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende.

Warum ist eine professionelle Marktwertanalyse wichtig?

Weil ohne belastbaren Wert jede Entscheidung auf Vermutungen beruht. Eine professionelle Bewertung zeigt den aktuellen Marktwert, die realistische Verkaufschance, die mögliche Auszahlung für beide Partner und die Auswirkungen auf den bestehenden Kredit – also genau die vier Zahlen, die eine Einigung ermöglichen.

Viele Eigentümer stützen sich stattdessen auf Online-Schätzungen oder subjektive Vorstellungen. Bei einer Scheidung führt das regelmäßig zu Konflikten, weil jede Seite die Zahl heranzieht, die ihrer Position dient.

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Welche Fehler sollten Eigentümer vermeiden?

Drei Fehler kosten in der Praxis am meisten Geld und Nerven: zu lange abzuwarten, emotional statt wirtschaftlich zu entscheiden und ohne Marktanalyse zu verkaufen. Alle drei lassen sich vermeiden, wenn früh Klarheit über Wert und Finanzierung geschaffen wird.

Fehler 1: Zu lange warten

Je länger Unsicherheit herrscht, desto größer werden die Konflikte – und desto länger laufen Kredit und Betriebskosten unverändert weiter.

Fehler 2: Emotional statt wirtschaftlich entscheiden

Viele Eigentümer möchten die Immobilie aus emotionalen Gründen behalten, obwohl die Rate allein kaum tragbar ist. Der Beitrag Rational statt emotional hilft, beide Ebenen zu trennen.

Fehler 3: Verkauf ohne Marktanalyse

Ein zu niedrig angesetzter Verkaufspreis kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten – Geld, das bei der Auszahlung des anderen Partners fehlt.

Wie unterstützt Wolke 7 Immobilien?

Wir begleiten Eigentümer in Wien und Niederösterreich bei Marktwertanalyse und Immobilienbewertung, Verkaufsstrategie und Vermarktung, Käufervermittlung und Kaufpreisverhandlungen – und stimmen uns im Verkaufsprozess mit der Bank ab, wenn ein bestehender Kredit aus dem Erlös abzulösen ist.

Die Kreditentscheidung selbst trifft die Bank, die rechtliche Beurteilung der Aufteilung ein Rechtsanwalt oder Notar. Unser Teil ist der Immobilienverkauf – und der neutrale Blick auf die Zahlen.

Fazit: Die Bank interessiert die Scheidung nicht

Ein gemeinsamer Immobilienkredit überdauert die Ehe. Solange die Bank einen Kreditnehmer nicht ausdrücklich aus dem Vertrag entlässt, haften beide – zur Gänze, unabhängig davon, wer in der Immobilie wohnt und was im Scheidungsvergleich steht.

Wer früh den Marktwert kennt und mit der Bank spricht, hat drei Optionen: Übernahme, Verkauf oder Vermietung. Wer wartet, hat am Ende oft nur noch eine. Sprechen Sie uns an – und lesen Sie, wer bei einer Scheidung ausziehen muss.

Häufige Fragen

Bleibt der Immobilienkredit nach der Scheidung bestehen?+

Ja. Eine Scheidung beendet keine Kreditverträge. Für die Bank bleibt zunächst alles unverändert: Sind beide Ehepartner Kreditnehmer, haften auch nach der Scheidung beide für die Rückzahlung – selbst dann, wenn einer bereits ausgezogen ist.

Was bedeutet Solidarhaftung beim gemeinsamen Kredit?+

Solidarhaftung bedeutet, dass jeder Kreditnehmer für den gesamten Kreditbetrag einsteht, nicht nur für die Hälfte. Zahlt ein Partner nicht mehr, kann die Bank den offenen Betrag grundsätzlich zur Gänze vom anderen einfordern. Dieses Risiko wird häufig unterschätzt.

Kann ein Ehepartner den Kredit allein übernehmen?+

Ja, aber nur mit Zustimmung der Bank. Voraussetzung sind ausreichendes Einkommen und ausreichende Bonität; in der Regel folgt eine neue Kreditprüfung. Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer aus dem Vertrag zu entlassen – ohne ihre Zustimmung haften weiterhin beide.

Wann ist der Verkauf der Immobilie die bessere Lösung?+

Wenn die Kreditrate für einen allein zu hoch ist, die Bank einer Übernahme nicht zustimmt oder keine Einigung gelingt. Durch den Verkauf wird der Kredit abgelöst; der verbleibende Erlös wird zwischen den Eigentümern aufgeteilt. Beide Seiten sind damit aus der gemeinsamen Haftung.

Was passiert, wenn die Immobilie weniger wert ist als der Kredit?+

Dann reicht der Verkaufserlös nicht aus, um den Kredit vollständig zurückzuführen, und es bleibt eine Restschuld. Besonders bei erst kürzlich finanzierten Immobilien liegen Restschuld und Verkaufspreis nahe beieinander. In dieser Situation sollte früh das Gespräch mit Bank und Steuerberater gesucht werden.

Foto: Sasun Bughdaryan – Unsplash